Standards für das soziale Miteinander und den Umgang mit der Umwelt entstehen häufig in der Zivilgesellschaft und werden anschließend durch politische Maßnahmen konkretisiert.
Auch der Steuergesetzgeber übernimmt gesellschaftliche Verantwortung, indem er gezielt Investitionen mit steuerlichen Anreizen fördert.
Die nachhaltige Energieversorgung mittelst erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren in Deutschland einen hohen Stellenwert eingenommen. Besonders Privathaushalte leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – etwa durch die Installation von Photovoltaikanlagen. Der Umstand, dass hierdurch viele kleine Stromerzeuger entstanden sind, hat auch den Steuergesetzgeber auf den Plan gerufen. Schließlich stellen die Erzeugung und Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ein gewerbliche Tätigkeit dar. Der Steuergesetzgeber stellt seit 2022 den Betrieb von privaten PV-Anlagen steuerfrei. Ab 2023 wird auch auf den Verkauf von Solarmodulen und Anlagekomponenten faktisch keine Umsatzsteuer mehr erhoben.
Im Ergebnis bleiben private PV-Anlagenbetreiber von bürokratischen Mehrbelastungen weitestgehend verschont.
Ob als Statussymbol oder als unverzichtbares Arbeitsmittel:
Der Firmenwagen genießt in Deutschland nach wie vor hohe Bedeutung. Das geplante Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor stellt jedoch die deutsche Automobilindustrie vor Herausforderungen, zumal der Ausbau der Elektromobilität lange Zeit vernachlässigt wurde. Auch der politische Rückstand beim Aufbau zentraler Schlüsselindustrien und der Ladeinfrastruktur verstärkte diese Problematik. Mit steuerlichen Kaufanreizen versucht der Gesetzgeber gegenzusteuern:
Für vollelektrische Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro gilt ein reduzierter geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Listenpreises. Liegt der Preis darüber oder handelt es sich um ein Hybridfahrzeug, beträgt der Ansatz 0,5 Prozent.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der 1-Prozent-Regelung.
Die neuen Nachhaltigkeitsstandards setzten auch immer mehr Immobilienbesitzer unter Druck.
Neubauten müssen ambitionierten Energiestandards genügen und bei Bestandsimmobilien können kommunale Wärmepläne Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Während Vermieter ihre Kosten steuerlich geltend machen können, sind Eigenheimbesitzer hier grundsätzlich im Nachteil. Doch auf Antrag kann auch eine Investition in die energetische Modernisierung einer selbstgenuzten Immobilie, wie zum Beispiel die Verbesserung der Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie der Heizungsanlage, zu einer Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro führen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine förderungsfähige Maßnahme handelt, deren Umsetzung von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt wird.
Gut zu Wissen:
- Private PV-Anlagenbetreiber wurden deutlich entlastet.
- Elektrische Firmenwagen bergen Steuervorteile.
- Energische Maßnahmen werden steuerlich gefördert.